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Dipl.-Ing.
Schindler & Wagner
GmbH & Co KG
Manfred-Schindler-Straße 1
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14.–19.05.2022
IFFA - 2022 Messe FrankfurtHalle 11.1 - Stand: A31
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AGB
- Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) gelten nur diese Geschäftsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
- Mündliche Nebenabreden, Vertragsänderungen oder – ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, auch in elektronischer Form behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, insbesondere auch für den Inhalt der Angebote. Sie sind streng vertraulich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt auch für Geschäftsgeheimnisse des Lieferers. Entsprechendes gilt für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers und unter dem Vorbehalt, dass die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträglich vom Besteller vorgenommene Veränderungen des Vertragsgegenstandes können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise netto ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackungs-,Transport- und Versicherungskosten sowie ausschließlich der Kosten für Entladung, Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten und zwar
- 40 % bei Auftragserteilung
- 50 % bei Mitteilung der Lieferbereitschaft
- 10% bei Inbetriebnahme – max. 30 Tage nach Lieferung.
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu,als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Zielüberschreitung ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der EZB zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Lieferung, Lieferzeit, Liefermenge
- Die Lieferzeit ergibt sich aus der vertraglichen Einzelvereinbarung.
- Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus:
- die Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien,
- den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen,Bescheinigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen,
- den rechtzeitigen Eingang der vereinbarten Anzahlung,
- eine richtige und rechtzeitige Belieferung durch Unterlieferanten.
Werden diese Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Über eine sich abzeichnende Verzögerung wird der Lieferer den Besteller informieren.
- Die angegebene Lieferzeit ist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber dann eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferanten verlassen hat.
- Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse wie Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird den Besteller über derartige Umstände informieren.
- Bei Überschreiten der Lieferzeit hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mindestens 3 Monate beträgt.
- Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
- Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
Gefahrübergang, Entgegennahme
- Die Gefahr geht auf den Besteller über wenn der Liefergegenstand auch bei frachtfreier Lieferung das Werk des Lieferers verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch weitere Leistungsbestandteile,wie z. B. Aufstellung übernommen hat.
- Wird der Versand infolge vom Besteller zu vertretender Umstände verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
- Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.
- Der Lieferer ist berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasserund sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zum Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag und zur Rücknahme der gelieferten Ware nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofor -tige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
- Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr umzubilden und weiterzuverkaufen.Veräußert er die gelieferte Ware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware (einschließlich Umsatzsteuer) gegen den Erwerber an den Lieferer ab.Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht, direkt an den Lieferer Zahlung zu leisten.
Mängelansprüche
Für festgestellte Sach- und Rechtsmängel leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt VII (Haftung) - Gewähr wie folgt:
- Der Besteller hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen.
- Offensichtliche Mängel sind dem Lieferer sofort schriftlich unter Angabe der konkreten Beanstandung zu melden.
- Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, die mindestens
- Monate beträgt.
- Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu erbringen,die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dieser bereits vor dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
- Die dadurch entstehenden unmittelbaren Kosten für Ersatz bzw. Nachbesserung einschließlich des Versandes sowie die Kosten für Aus- und Einbau trägt der Lieferer.
- Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt,wenn die Pflichterfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
- Der Lieferer leistet keine Gewähr für die zugesicherte oder vereinbarte Leistung des Liefergegenstandes, wenn damit andere als dem Angebot zugrundegelegte Produkte verarbeitet werden.
- Mängelansprüche bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
- bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind,
- bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
Pflichtverletzungen, Haftung
- Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2. entsprechend.
- Weitergehende oder andere als die hier in VI. und VII. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten und seine Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind, soweit nicht zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In allen Fällen der zulässigen Haftungsbeschränkung ist unsere Haftung auf die Versicherungssumme einer eingedeckten Versicherung beschränkt.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage beim Besteller und beträgt 12 Monate im Einschichtbetrieb.Ausgenommen sind Verschleißteile sowie Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung der gelieferten Ware durch den Besteller zurückzuführen sind. Bei der Vornahme von Mängelbeseitigungen durch den Lieferer beginnt die Gewährleistungsfrist für die ausgetauschten Teile mit neuerlicher Inbetriebnahme. Die Gewährleistung für die Anlage erlischt bei Verwendung anderer als vom Lieferer bezogener Ersatz- und/oder Verschleißteile.
Technische Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die ausschließlich der Verbesserung des Lieferumfanges dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung durchzuführen.
Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Der Bes teller verpflichtet sich,Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer. Dem Besteller ist es untersagt, die Software zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen sowie Dritten, betriebsfremden Personen und/oder Unternehmen zugänglich zu machen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 73665 Plüderhausen.
Salvatorische Klausel
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
- Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
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